{"id":10154,"date":"2021-12-12T10:29:44","date_gmt":"2021-12-12T09:29:44","guid":{"rendered":"https:\/\/testshop.indivontwikkelt.nl\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2021-12-17T15:03:17","modified_gmt":"2021-12-17T14:03:17","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/testshop.indivontwikkelt.nl\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Romahaus<\/h1>\n\n<h2>Artikel 1 G\u00fcltigkeit der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n\n<p>1.1 Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die von Romahaus mit Sitz in Twist, auch unter dem Namen Sustainables B.V. firmiert, im Folgenden &#8220;Romahaus&#8221; genannt, geschlossen werden.<\/p>\n\n<p>1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Sonderbestimmungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n\n<h2>Artikel 2 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Vertragspartner und\/oder Dritter<\/h2>\n\n<p>2.1 Romahaus erkennt die Geltung allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen von Vertragspartnern und\/oder Dritten nur an, wenn diese ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n\n<p>2.2 Die Anwendbarkeit der vorgenannten allgemeinen Bedingungen ber\u00fchrt jedoch nicht die Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen von Romahaus, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu denen von Vertragspartnern und\/oder Dritten.<\/p>\n\n<p>2.3 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden von Romahaus nur zu den vorgenannten Bedingungen anerkannt und gelten<\/p>\n\n<p>nur f\u00fcr die daf\u00fcr vorgesehene Transaktion. Sp\u00e4tere Transaktionen werden nicht automatisch wieder \u00fcber diese Einkaufsbedingungen abgewickelt.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 3 Angebote<\/strong><\/h2>\n\n<p>3.1 Alle Angebote und\/oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben. Die angegebenen Preise verstehen sich f\u00fcr die Lieferung ab Werk oder Lager von Romahaus, ausgenommen Umsatzsteuer und ausgenommen Verpackungsmaterial, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben.<\/p>\n\n<p>3.2 Die Angaben in den von Romahaus zur Verf\u00fcgung gestellten Drucksachen k\u00f6nnen ohne vorherige Ank\u00fcndigung ge\u00e4ndert werden, sie sind f\u00fcr Romahaus nicht bindend.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 4 Nutzung des Internets als Kommunikationsmittel<\/strong><\/h2>\n\n<p>F\u00fcr Missverst\u00e4ndnisse, Unklarheiten, Verz\u00f6gerungen oder fehlerhafte \u00dcbermittlung von Auftragsdaten und Mitteilungen, die sich aus der Benutzung des Internets oder sonstiger Kommunikationsmittel im Verkehr zwischen Romahaus und dem Auftraggeber ergeben, haftet Romahaus nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seitens Romahaus vor.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 5 Personenbezogene Daten<\/strong><\/h2>\n\n<p>Romahaus respektiert und sch\u00fctzt die Privatsph\u00e4re seiner Kunden. Romahaus beschr\u00e4nkt sich auf die Erfassung derjenigen Daten, die f\u00fcr die Abwicklung der Bestellung und die Kommunikation mit dem Kunden notwendig sind. Romahaus gibt unter keinen Umst\u00e4nden personenbezogene Daten an Dritte weiter. Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden intern gespeichert. Sofern der Kunde nichts anderes angibt, verwendet Romahaus die Informationen, um seine Produkte und Dienstleistungen besser auf die Bed\u00fcrfnisse seiner Kunden abzustimmen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 6 Fernabsatzvertrag<\/strong><\/h2>\n\n<p>6.1 Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Kunde, der eine nat\u00fcrliche Person ist, die nicht in Aus\u00fcbung eines Berufes oder Gewerbes handelt, das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gr\u00fcnden zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n<p>6.2 Macht der Kunde von seinem im ersten Absatz dieses Artikels beschriebenen Recht Gebrauch, so erstattet Romahaus dem Kunden innerhalb von 30 Tagen, nachdem es von der Aufl\u00f6sung erfahren hat, den\/die vom Kunden bereits gezahlten Betrag\/Betr\u00e4ge.<\/p>\n\n<p>6.3 Romahaus beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen Teil des Betrages zu erstatten oder die R\u00fccksendung abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Ware benutzt oder besch\u00e4digt wurde.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 7 Fernabsatz<\/strong><\/h2>\n\n<p>7.1 Uneingeschr\u00e4nkt der Bestimmungen des dritten Absatzes kommt der Kauf- und Verkaufsvertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots und der Erf\u00fcllung der darin festgelegten Bedingungen zustande.<\/p>\n\n<p>7.2 Wenn eine R\u00fcckgabefrist gilt, gilt die Inanspruchnahme der R\u00fcckgabefrist durch den Kunden als aufl\u00f6sende Bedingung.<\/p>\n\n<p>7.3 Romahaus steht es nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen frei, einen Probekauf zu vereinbaren und der R\u00fcckgabe aufschiebende Wirkung zu verleihen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 8 Vereinbarung<\/strong><\/h2>\n\n<p>8.1 Die Vereinbarung \u00fcber den Kauf und Verkauf von Waren und\/oder Erbringung von Werkleistungen wird f\u00fcr Romahaus erst durch seine Best\u00e4tigung verbindlich.<\/p>\n\n<p>8.2 Jeder mit Romahaus geschlossene Vertrag enth\u00e4lt die aufl\u00f6sende Bedingung, dass Romahaus die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers nach eigenem Ermessen pr\u00fcft.<\/p>\n\n<p>8.3 Angaben zu den angebotenen Waren wie Eigenschaften, Ma\u00dfe, Gewichte usw. sowie Angaben in Druckschriften, Zeichnungen, Abbildungen usw., die von Romahaus im Rahmen des Angebots gemacht werden, sind f\u00fcr Romahaus unverbindlich und werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass Drucksachen, Zeichnungen, Abbildungen usw. weder vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden oder dass der Inhalt dieser Unterlagen Dritten mitgeteilt wird.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 9 Preise<\/strong><\/h2>\n\n<p>9.1 Alle Vertr\u00e4ge werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses g\u00fcltigen Preise einschlie\u00dflich Umsatzsteuer geschlossen.<\/p>\n\n<p>9.2 Preislisten und Werbematerialien sind freibleibend und f\u00fcr Romahaus nicht verbindlich.<\/p>\n\n<p>9.3 Erh\u00f6hen sich die Preise f\u00fcr L\u00f6hne, Sozialabgaben, Umsatzsteuer usw. nach der Vereinbarung, auch wenn diese auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die bereits zum Zeitpunkt des Angebots vorhersehbar waren, k\u00f6nnen diese weitergegeben werden. Geschieht dies innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n\n<p>9.4 Wenn die Preisschwankung mehr als 5 % des vereinbarten Transaktionspreises betr\u00e4gt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, es sei denn, diese Preisschwankung ist die Folge einer Vertrags\u00e4nderung oder ergibt sich aus einem gesetzlichen Recht dazu.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 10 Anzahlung<\/strong><\/h2>\n\n<p>Romahaus ist berechtigt, vom Kunden bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von mindestens 25% zu verlangen. Wird der Vertrag aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung seitens Romahaus aufgel\u00f6st, so hat der Kunde Anspruch auf R\u00fcckerstattung der geleisteten Anzahlung, wie in diesen Bedingungen n\u00e4her geregelt, mindestens jedoch auf die gesetzlichen Zinsen auf den im Voraus gezahlten Betrag.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 11 Lieferzeiten<\/strong><\/h2>\n\n<p>11.1 Die vereinbarten Lieferzeiten sind keine Fristen, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle eines Lieferverzugs muss der Kunde Romahaus schriftlich in Kenntnis setzen.<\/p>\n\n<p>11.2 Die Lieferzeit wird in der Erwartung festgelegt, dass f\u00fcr Romahaus keine Hindernisse f\u00fcr die Lieferung der Waren entstehen.<\/p>\n\n<p>11.3 Falls der Kunde 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin um eine Verschiebung der Lieferung bittet, ist dies nur m\u00f6glich, wenn 50 % der zu liefernden Waren bezahlt wurden. Wird ein solcher Antrag auf Verschiebung von 7 Tagen vor dem Liefertermin gestellt, m\u00fcssen 75 % der zu liefernden Waren bezahlt werden.<\/p>\n\n<p>11.4 Hat der Kunde die bestellte Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommen, so lagert die Ware auf seinen Kosten und seiner Gefahr bei ihm.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 12 Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/h2>\n\n<p>12.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Romahaus rechtzeitig anordnen kann:<\/p>\n\n<p>a. die Daten und Genehmigungen (z. B. Genehmigungen, Freigaben und Bescheide usw.), die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten erforderlich sind;<\/p>\n\n<p>b. das Geb\u00e4ude oder den Ort, an dem die Arbeiten durchgef\u00fchrt werden sollen;<\/p>\n\n<p>c. ausreichende Vorkehrungen f\u00fcr die Lieferung, Lagerung und\/oder den Abtransport von Material und Ausr\u00fcstung;<\/p>\n\n<p>d. die Mithilfe beim Abladen, wenn mit dem Auftraggeber vereinbart wurde, dass er bei der Montage der zu liefernden Waren hilft, oder wenn der Auftraggeber die zu liefernden Waren selbst montiert;<\/p>\n\n<p>e. einen Freiraum von mindestens 60 Zentimetern um das Fundament herum, z. B. f\u00fcr das Platzieren einer Trittleiter; <\/p>\n\n<p>f. Anschlussm\u00f6glichkeiten &#8211; einschlie\u00dflich 220 V &#8211; f\u00fcr elektrische Maschinen, Beleuchtung;<\/p>\n\n<p>g. wenn die Fundamentarbeiten von Romahaus ausgef\u00fchrt werden: Zeichnungen der Lage von Kabeln, Rohren und Leitungen;<\/p>\n\n<p>12.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, f\u00fcr einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untergrund f\u00fcr die zu liefernden Waren zu sorgen.<\/p>\n\n<p>12.3 Im Falle eines Anbaus, d.h. der Montage des Liefergegenstandes an oder auf einem bestehenden Geb\u00e4ude, ist der Auftraggeber verpflichtet, f\u00fcr einen wasserdichten Anschluss mit dem Geb\u00e4ude zu sorgen. Romahaus ist daf\u00fcr nicht verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n\n<p>12.4 F\u00fcr technische Installationsarbeiten wie Gas-, Wasser- und Stromanschluss ist der Auftraggeber verantwortlich.<\/p>\n\n<p>12.5 Wird der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Umst\u00e4nde verz\u00f6gert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so k\u00f6nnen die daraus entstehenden Sch\u00e4den und Kosten f\u00fcr Romahaus dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 13 \u00c4nderungen des Auftrages<\/strong><\/h2>\n\n<p>13.1 \u00c4nderungen des urspr\u00fcnglichen Auftrages, gleich welcher Art, die schriftlich oder m\u00fcndlich durch den Auftraggeber oder in seinem Namen vorgenommen werden und die zu h\u00f6heren Kosten f\u00fchren, als zum Zeitpunkt der Angebotserstellung absehbar waren, werden dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n<p>13.2 \u00c4nderungen, die der Auftraggeber bei der Ausf\u00fchrung des Auftrags nach dessen Erteilung w\u00fcnscht, sind Romahaus vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Werden die \u00c4nderungen m\u00fcndlich oder telefonisch mitgeteilt, so tr\u00e4gt der Kunde das Risiko der Umsetzung der \u00c4nderungen.<\/p>\n\n<p>13.3 \u00c4nderungen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Romahaus die f\u00fcr die \u00c4nderungen vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, ohne dass dies von Romahaus zu vertreten ist.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 14 Stornierung<\/strong><\/h2>\n\n<p>14.1 Wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert und\/oder die Annahme der Ware verweigert, ist er verpflichtet, die von Romahaus bereits gekauften Materialien und Rohstoffe, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis, einschlie\u00dflich L\u00f6hne und Sozialabgaben, abzunehmen und zu bezahlen, und er ist verpflichtet, Romahaus eine vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung f\u00fcr das bereits Geleistete zu zahlen. Der Kunde ist au\u00dferdem verpflichtet, Romahaus eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Preises zu zahlen, wenn er 21 Tage vor dem Liefertermin storniert, 50 % des vereinbarten Preises im Falle von 14 Tagen und 75 % des vereinbarten Preises im Falle von 7 Tagen vor dem Liefertermin. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Romahaus von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter infolge der Stornierung des Auftrags und\/oder der Ablehnung der Ware freizustellen.<\/p>\n\n<p>14.2 Unbeschadet des im vorigen Abschnitt dieses Artikels Gesagten beh\u00e4lt sich Romahaus alle Rechte vor, die vollst\u00e4ndige Erf\u00fcllung des Vertrags und\/oder eine vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung zu fordern.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 15 Reklamation<\/strong><\/h2>\n\n<p>15.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverz\u00fcglich nach Ablieferung und vor Beginn der Montage sorgf\u00e4ltig auf M\u00e4ngel zu untersuchen und, falls solche vorhanden sind, Romahaus unverz\u00fcglich schriftlich unter Beif\u00fcgung von Lichtbildern zu informieren. Zeigt der Kunde Romahaus nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Lieferung M\u00e4ngel an, die bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung h\u00e4tten entdeckt werden k\u00f6nnen, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Zustand, in dem die gekaufte Ware geliefert wurde, akzeptiert hat, und jegliches Recht auf Reklamation erlischt.<\/p>\n\n<p>15.2 Romahaus muss die M\u00f6glichkeit erhalten, eingereichte Beschwerden zu pr\u00fcfen. Im Falle einer Einigung wird eine schriftliche Erkl\u00e4rung verfasst, die von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.<\/p>\n\n<p>15.3 Ist die Beanstandung nach Ansicht von Romahaus berechtigt, wird Romahaus die gelieferte Ware bei R\u00fcckgabe im Originalzustand kostenlos ersetzen oder eine angemessene Entsch\u00e4digung bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Teile zahlen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 16 Garantie<\/strong><\/h2>\n\n<p>16.1 F\u00fcr Waren, die mit einer Werksgarantie oder einer Garantie des Importeurs oder Gro\u00dfh\u00e4ndlers verkauft und geliefert werden, gelten ausschlie\u00dflich die von diesen Lieferanten festgelegten Garantiebedingungen.<\/p>\n\n<p>16.2 Die Garantie umfasst die R\u00fccklieferung des beanstandeten Materials. Romahaus gew\u00e4hrt dem Kunden die folgenden Garantiezeiten:<\/p>\n\n<p>&#8211; 5 Jahre auf die Profile, Dachrinnen, Dachleisten und die Dachkonstruktion;<\/p>\n\n<p>&#8211; 5 Jahre auf die Dacheindeckung;<\/p>\n\n<p>&#8211; 5 Jahre auf Fenster- und T\u00fcrrahmen, Scharniere und Schl\u00f6sser;<\/p>\n\n<p>&#8211; 1 Jahr f\u00fcr die Montagearbeiten.<\/p>\n\n<p>16.3 Empfohlene Wartung der gelieferten Waren:<\/p>\n\n<p>&#8211; Halten Sie die Dachrinnen sauber und achten Sie darauf, dass das Wasser ungehindert abflie\u00dfen kann;<\/p>\n\n<p> &#8211; Reinigung der Teile und Auftragen einer Schutzwachsschicht;<\/p>\n\n<p>&#8211; Reinigen Sie die Beschl\u00e4ge j\u00e4hrlich und schmieren Sie die drehenden Teile;<\/p>\n\n<p> &#8211; Pr\u00fcfen Sie, ob der Anschluss der W\u00e4nde an das Fundament noch wasserdicht ist.<\/p>\n\n<p>16.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die nach Verschmutzung nur schwer zu reinigen sind, die Nachjustierung von T\u00fcren\/Rahmen infolge der Bearbeitung des Materials, die Reparatur von Dachrinnen und D\u00e4chern infolge von Naturkatastrophen, ein wasserdichter Anschluss der W\u00e4nde an das Fundament, Reparaturen infolge eines gesunkenen Fundaments.<\/p>\n\n<p>16.5 Gew\u00e4hrleistung und Service gelten nur bei vollst\u00e4ndiger Bezahlung durch Romahaus.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 17 Vorbehaltsrecht<\/strong><\/h2>\n\n<p>Ist Romahaus im Besitz von Waren, die dem Auftraggeber geh\u00f6ren, so ist Romahaus berechtigt, diese Waren bis zur Begleichung<\/p>\n\n<p>aller Kosten, die Romahaus bei der Ausf\u00fchrung des Auftrags entstanden sind, zur\u00fcckzubehalten, es sei denn, der Auftraggeber hat f\u00fcr diese Kosten eine ausreichende Sicherheit geleistet. Dieses R\u00fcckbehaltungsrecht steht Romahaus auch aufgrund fr\u00fcherer Vertr\u00e4ge zu, aus denen der Auftraggeber noch Zahlungen schuldet.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 18 Haftung<\/strong><\/h2>\n\n<p>18.1 Romahaus haftet nicht f\u00fcr Kosten, Sch\u00e4den und Zinsen, die als direkte oder indirekte Folge davon entstehen k\u00f6nnen:<\/p>\n\n<p>a. H\u00f6here Gewalt, wie in diesen Bedingungen n\u00e4her beschrieben;<\/p>\n\n<p>b. Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die von ihm oder in seinem Auftrag besch\u00e4ftigt werden;<\/p>\n\n<p>c. Nachl\u00e4ssigkeit des Kunden bei der Wartung der gelieferten Waren, wie im Artikel &#8220;Garantie&#8221; beschrieben;<\/p>\n\n<p>d. Normale Abnutzung der gelieferten Waren durch den t\u00e4glichen Gebrauch;<\/p>\n\n<p>e. Verf\u00e4rbungen der gelieferten Ware durch Witterungs- und Lichteinfl\u00fcsse, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;<\/p>\n\n<p>f. Jede andere \u00e4u\u00dfere Ursache.<\/p>\n\n<p>18.2 Romahaus haftet f\u00fcr Sch\u00e4den am Werk, an den Hilfsmitteln und an der Ausr\u00fcstung sobers und\/oder Dritter nur, soweit diese durch Verschulden von Romahaus oder von Dritten entstanden sind, und zwar im Rahmen der von Romahaus abgeschlossenen Versicherung, h\u00f6chstens jedoch in H\u00f6he des Rechnungswertes,<\/p>\n\n<p>die bei Romahaus besch\u00e4ftigt waren.<\/p>\n\n<p>18.3 Romahaus ist nicht verpflichtet, den vom Auftraggeber erlittenen Gesch\u00e4ftsausfall und\/oder Folgeschaden zu ersetzen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 19 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h2>\n\n<p>19. 1 Au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, darunter Sturmsch\u00e4den und andere Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen (Frost, Eis, Hagel, Schnee, Sturm), Behinderung durch Dritte, Behinderung des Transports im Allgemeinen, ganzer oder teilweiser Streik, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hier als auch im Herkunftsland der Materialien, Ausschl\u00fcsse, Verlust oder Besch\u00e4digung von Waren w\u00e4hrend des Transports zu Romahaus oder zum Kunden, Nichtlieferung oder versp\u00e4tete Lieferung von Waren durch Lieferanten von Romahaus, Ex- und Importverbote, Romahaus haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus Umst\u00e4nden ergeben, auf die es keinen Einfluss hat, wie z.B.: vollst\u00e4ndige oder teilweise Mobilisierung, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Feuer, Betriebsst\u00f6rungen und Unf\u00e4lle im Unternehmen oder in den Transportmitteln von Romahaus oder in den Transportmitteln Dritter, Erhebung von Abgaben oder andere beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, die zu einer \u00c4nderung der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse f\u00fchren, die Romahaus von seiner Lieferpflicht entbinden, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz, gleich welcher Art und gleich welcher Bezeichnung, geltend machen kann.<\/p>\n\n<p>19.2 In diesen oder \u00e4hnlichen F\u00e4llen ist Romahaus berechtigt, den Kaufvertrag nach eigenem Ermessen aufzul\u00f6sen oder auszusetzen bzw. zu \u00e4ndern, bis die au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde nicht mehr bestehen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, die gelieferten Leistungen zu bezahlen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 20 Fertigstellung<\/strong><\/h2>\n\n<p>20.1 Die Arbeiten gelten zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem Romahaus den Auftraggeber schriftlich oder m\u00fcndlich benachrichtigt hat, oder nach Ablauf von 8 Tagen, nachdem Romahaus dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, und der Auftraggeber die Arbeiten nicht innerhalb dieser Frist abgenommen hat, oder der Auftraggeber die errichteten und\/oder ausgef\u00fchrten Arbeiten in Gebrauch genommen hat.<\/p>\n\n<p>20.2 Geringf\u00fcgige M\u00e4ngel werden von Romahaus so schnell wie m\u00f6glich behoben und k\u00f6nnen kein Grund f\u00fcr die Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber sein. Abgesehen von der Beseitigung der vorgenannten geringf\u00fcgigen M\u00e4ngel ist Romahaus nur zur schnellstm\u00f6glichen Beseitigung von M\u00e4ngeln verpflichtet, die ihm innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt wurden. Die mit diesen Arbeiten verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Ursache ist Romahaus zuzurechnen.<\/p>\n\n<p>20.3 Wenn ein bestimmter Fertigstellungstermin vereinbart wurde, verl\u00e4ngert sich dieser automatisch, wenn eine Stagnation eintritt, die nicht Romahaus zuzuschreiben ist, wie z.B. Mehrarbeit, unzumutbares Wetter, Streik, Aussperrung, Krieg, Kriegsgefahr oder andere besondere Umst\u00e4nde, wie im Artikel &#8220;H\u00f6here Gewalt&#8221; erw\u00e4hnt.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 21 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h2>\n\n<p>21.1 Solange Romahaus keine vollst\u00e4ndige Zahlung aus einem Kaufvertrag (einschlie\u00dflich etwaiger Sch\u00e4den, Kosten und Zinsen) erhalten hat, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Romahaus.<\/p>\n\n<p>21.2 Romahaus ist berechtigt, diese Sachen zur\u00fcckzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn der vertragsbr\u00fcchige Auftraggeber Konkurs anmeldet oder f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, ein Umschuldungsverfahren nach dem deutschen Gesetz \u00fcber die Umschuldung nat\u00fcrlicher Personen eingeleitet wird oder wenn sein Eigentum oder Verm\u00f6gen ganz oder teilweise gepf\u00e4ndet wird.<\/p>\n\n<p>21.3 Alle Verf\u00fcgungen \u00fcber die verkauften und gelieferten Waren sind dem Kunden untersagt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 22 Nichterf\u00fcllung und Aufl\u00f6sung<\/strong><\/h2>\n\n<p>22.1 Wenn der Auftraggeber in irgendeiner Weise vertragsbr\u00fcchig ist, ist er sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnungen bedarf. Unbeschadet der Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs ist Romahaus im Falle des Verzugs berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag auszusetzen oder den Vertrag nach eigenem Ermessen ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise f\u00fcr aufgel\u00f6st zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n<p>22.2 Die Parteien haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention per Einschreiben aufzul\u00f6sen, wenn:<\/p>\n\n<p>a. Die andere Partei erf\u00fcllt eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nachdem ihr eine angemessene Frist gesetzt wurde. Romahaus ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, bei Nichterf\u00fcllung einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Auftraggeber die Erf\u00fcllung des Vertrages nach eigenem Ermessen auszusetzen.<\/p>\n\n<p>b. Die andere Partei meldet Konkurs an oder wird f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt, beantragt oder erwirkt einen Zahlungsaufschub, unterliegt einer Umschuldungsregelung nach dem deutschen Gesetz \u00fcber die Umschuldung oder ihr Eigentum oder Verm\u00f6gen wird ganz oder<\/p>\n\n<p>teilweise gepf\u00e4ndet.<\/p>\n\n<p>c. Die andere Partei stirbt, wird unter Vormundschaft gestellt oder wird aufgel\u00f6st.<\/p>\n\n<p>d. Die andere Partei stellt ihren Betrieb ein, verlegt ihn oder beabsichtigt, Deutschland zu verlassen.<\/p>\n\n<p>22.3 Wenn sich Romahaus auf Absatz 2 dieses Artikels beruft, ist Romahaus berechtigt, den vom Auftraggeber geschuldeten Betrag f\u00fcr die von Romahaus bereits erbrachten Leistungen in voller H\u00f6he einzufordern, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar unbeschadet des Rechts von Romahaus auf Ersatz<\/p>\n\n<p>von Kosten, Sch\u00e4den und Zinsen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 23 Zahlung<\/strong><\/h2>\n\n<p>23.1 Zahlungen, einschlie\u00dflich Ratenzahlungen, m\u00fcssen innerhalb von 8 Tagen nach Vorlage der Rechnung erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n<p>23.2 Geht die Zahlung des geschuldeten Betrages nicht innerhalb der festgelegten Frist ein, ist Romahaus berechtigt, dem Auftraggeber Zinsen in H\u00f6he von 1,25 % pro Monat zu berechnen, gerechnet ab dem Datum, an dem die Rechnungen versandt wurden.<\/p>\n\n<p>23.3 Romahaus ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, vom Auftraggeber neben der Hauptsumme und den Zinsen alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zu verlangen, die durch die Nichtbezahlung verursacht werden, einschlie\u00dflich der Kosten des Rechtsanwalts, des Staatsanwalts, des Zwangsverwalters und des Inkassob\u00fcros.<\/p>\n\n<p>23.4 Alle anfallenden gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die au\u00dfergerichtlichen Kosten werden gem\u00e4\u00df den S\u00e4tzen berechnet, die dem Deutschen Verband f\u00fcr das Justizwesen zu diesem Zeitpunkt f\u00fcr angemessen h\u00e4lt. Zu den au\u00dfergerichtlichen Kosten kommen noch alle Kosten f\u00fcr Rechtsberatung und -beistand hinzu.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 24 Geltendes Recht<\/strong><\/h2>\n\n<p>Auf alle von Romahaus abgeschlossenen Vertr\u00e4ge und\/oder von Romahaus vorgenommenen Handlungen findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung; diese Vertr\u00e4ge und\/oder Handlungen gelten als in Deutschland abgeschlossen bzw. vorgenommen.<\/p>\n\n<h2><strong>Artikel 25 Rechtsstreitigkeiten<\/strong><\/h2>\n\n<p>F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vertr\u00e4gen ergeben, einschlie\u00dflich der blo\u00dfen Einziehung der geschuldeten Betr\u00e4ge, ist auf Wunsch von Romahaus das Zivilgericht am Sitz von Romahaus zust\u00e4ndig, soweit dieses gesetzlich dazu befugt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Romahaus Artikel 1 G\u00fcltigkeit der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.1 Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die von Romahaus mit Sitz in Twist, auch unter dem Namen Sustainables B.V. firmiert, im Folgenden &#8220;Romahaus&#8221; genannt, geschlossen werden. 1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Sonderbestimmungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 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